Häufige gestellte Fragen:
Jeder Lehrling kann im Rahmen von xchange vier Wochen seiner betrieblichen Ausbildung in einer Firma eines anderen Landes absolvieren. Im Gegenzug kommt ein Lehrling der Austauschfirma in das eigene Unternehmen. xchange hilft bei der Suche nach einer geeigneten Firma und bei der Organisation und bei der Finanzierung.
Auszubildende lernen ein anderes Land, eine andere Firma und neue Leute kennen. Dadurch wird die Ausbildung interessanter und abwechslungsreicher. Auszubildende lernen zudem neue Arbeitsmethoden, neue Techniken und einen anderen Führungsstil kennen. Ein Diplom bestätigt die erfolgreiche Teilnahme – für die weitere Karriere ein großes Plus. > zum Seitenanfang
Sie bekommt einen jungen, motivierten Mitarbeiter mit mehr Erfahrung und größerer Selbständigkeit. Der Lehrling bringt neue Ideen in das Unternehmen. Es entstehen Kontakte mit dynamischen Firmen über die grenzen hinweg. Es gibt die Chance, interessante Partner für Kooperationen kennenzulernen und neue Märkte oder Lieferanten zu finden. Die Firma hat die Möglichkeit, sich mit dem Austausch in der Öffentlichkeit als innovativer Ausbildungsbetrieb zu profilieren. > zum Seitenanfang
Alle Lehrlinge und Auszubildenden aller anerkannten Ausbildungsberufe können am Austausch teilnehmen. Das erste Lehrjahr sollte in jedem Fall abgeschlossen sein. Entsendende und aufnehmende Einrichtungen können sein: Industrie, Handwerk, Handel, Geldinstitute, Versicherungen, Genossenschaften, Immobilienwirtschaft, Hotel- und Gaststättenbetriebe und Einrichtungen des Tourismus, sonstige Dienstleistungsunternehmen, Verbände und Organisationen der Wirtschaft. Wünschenswert ist ein Lehrlingsaustausch auf Gegenseitigkeit. Es sind aber auch Ausnahmen möglich. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Organisationen in der Lage sind, eine qualifizierte Aus- und Fortbildung zu leisten. > zum Seitenanfang
In der Regel dauert das Praktikum 4 Wochen. Der Austausch kann, sobald ein Partnerbetrieb gefunden ist, jederzeit beginnen. Auf die Berufsschulzeit ist Rücksicht zu nehmen. Die Einbeziehung von Ferienzeiten kann nützlich sein. > zum Seitenanfang
Das Praktikum ist ein Teil der regulären Ausbildung. Ausbildungsschwerpunkte werden zwischen den beiden Firmen vereinbart. Neben Inhalten aus dem vorgegebenen Ausbildungsprogramm können auch regionale und fachliche Besonderheiten vermittelt werden. > zum Seitenanfang
Eine notwendige Freistellung von der Tagesberufsschule ist mit den beteiligten Ländern grundsätzlich vereinbart. Im konkreten Falle muss aber auch eine Freistellung bei der zuständigen Berufsschule beantragt werden. Auf Wunsch kann während des Aufenthaltes auch die Tagesberufsschule im Gastland besucht werden. > zum Seitenanfang
Der aufnehmende Betrieb ist - zusammen mit dem Verantwortlichen in der Region - bei der Beschaffung einer kostengünstigen Unterkunft behilflich. Auf Wunsch wird auch eine Betreuung in der Freizeit organisiert. > zum Seitenanfang
Der Ausbildungsbetrieb bezahlt die Ausbildungsvergütung weiter. Dafür erhält das Unternehmen für den Zeitraum des Praktikums einen Lehrling aus dem Austauschbetrieb, dessen Vergütung wiederum von seinem Unternehmen bezahlt wird. Für nachweisbare zusätzliche Kosten erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss von maximal 25,-€ pro Tag bzw. 650,- € für vier Wochen. Der Kostennachweis ist zusammen mit den Belegen bei der regionalen Kontaktstelle einzureichen. Reisekosten werden gegen Vorlage von Belegen erstattet. Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung finden Sie auf dem Merkblatt für xchange-Teilnehmer in der Rubrik Download der Homepage. > zum Seitenanfang
Alle Versicherungen aus dem Heimatland gelten weiter. Da während des Austausches der Lehr- und Arbeitsvertrag bestehen bleibt, gilt unverändert der volle Versicherungsschutz aus dem Heimatland. Zusätzlich schließt die Projektleitung für alle Teilnehmer eine umfassende Risikoversicherung ab. Nähere Informationen zur Versicherung finden Sie unter Download. > zum Seitenanfang
Dauer und Inhalte des Praktikums werden vom aufnehmenden Unternehmen bestätigt. Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung erhalten die Auszubildenden ein Zertifikat der Internationalen Bodenseekonferenz oder der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer. Lehrlinge aus den EU-Ländern erhalten auch eine Bestätigung im "Europass Mobilitätsnachweis", in welchem alle Auslandspraktika dokumentiert werden. Eine Vorlage für die Bestätigung finden Sie unter Download. > zum Seitenanfang
Träger der Aktion sind die Internationale Bodenseekonferenz und die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer. Mitglieder dieser Organisationen sind jene Länder und Kantone, die sich am Austausch beteiligen. Zusätzliche Mittel kommen von der Europäischen Union. Sie unterstützt im Rahmen des Programmes Interreg III A "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein" Aktivitäten, welche die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität und die Qualifikation der jungen Arbeitnehmer fördern. > zum Seitenanfang
Informationen und Vorlagen für die Anmeldung und Durchführung des Austausches gibt es unter Download. Unter Kontakt können Sie uns eine Nachricht oder Anfrage zusenden. > zum Seitenanfang